Schon in der Antike versorgten heilkundige Personen kranke Menschen. Sie vermehrten ihr Wissen ständig und gaben es an nachfolgende Generationen weiter.

Der Bedarf an Heilkundigen war zu allen Zeiten groß. Sie untersuchten die Kranken, benannten die Krankheiten und verabreichten Heilmittel, deren Zusammensetzung nur sie kannten, die sie selbst herstellten und damit Gewinn erzielten. Die einfachen Menschen waren dem Heiler also auf Gedeih und Verderb ausgeliefert, da niemand die Möglichkeit hatte, die genaue Zusammensetzung der Arzneien aufzuklären und ihre Wirksamkeit zu kontrollieren.

Im 13. Jahrhundert erließ Stauferkaiser Friedrich der Zweite eine Medizinalverordnung und bestimmte damit, dass derjenige, der die Diagnose stellt und die Behandlung vorschlägt, nicht der sein darf, der an den verordneten Mitteln verdient. Seitdem gibt es die strikte Trennung von ärztlicher und apothekerlicher Tätigkeit. Die Medizinalverordnung sollte Ordnung in die Gesundheitsversorgung bringen, indem der Staat beide Berufsgruppen von nun an kontrollierte, was übrigens bis heute so ist. Das war die Geburtsstunde des Apothekerstandes.